Hahaha, Du bist lustig...
Ordnungsamt kommt da bestimmt nicht, wenn dann kommt gleich die berittenene Kavalerie (Kripo), denn Schlafmohn fällt in DE unter das BtmG und damit ist das keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, ein Verbrechen !
Ging mir mit Hanf schon mal so...
Aber als unbescholtener, nicht vorbestrafter oder auf diesem Gebiet schon mal auffällig gewordener Bürger, dem zudem keine Verarbeitung und kein Vertrieb etc. nachgewiesen werden kann (unterstellt wird Dir das dann bestimmt von der Staatsanwaltschaft) könntest Du mit 'ner Geldstrafe davon kommen...
Unwissenheit schützt nämlich in Deutschland vor Strafe nicht - deswegen auch der Hinweis.
Mir ist das alles ziemlich Latte, wer was in seinen Garten anbaut, noch dazu wenn es um Pflanzen geht, die der liebe Gott geschaffen hat.
War nur überrascht, daß jemand Schlafmohnbilder im Internet postet.
Da dachte ich mir: unverfroren oder unwissend oder beides.
Wie gesagt, ich persönlich hab da kein Problem damit (hoffentlich wird mir daraus nicht eines Tages der Strick von wegen: Kenntnis einer Straftat und Unterlassung ihrer Meldung gedreht ! )...
Hoffentlich haste botanisch unwissende oder einfach tolerante Nachbarn...