Guter Punkt.
Juristisch ist das hier eine Tippgemeinschaft - wobei die Tippgemeinschaft zusammen entscheiden sollte in welcher Form der Gewinn aufgeteilt wird.
Einen Teil des Gewinns in Steem auszuzahlen mag sinnvoll sein, ggf. wäre dies aber auch in anderen Assets möglich.
!COFFEEA