Recht einfach #5: Ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung?

in #deutsch6 years ago (edited)

Schon öfter habe ich hier, aber auch wo anders gelesen und gehört, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Daher will ich an dieser Stelle die verschiedenen Argumente behandeln, die gegen eine Verfassungsqualität des Grundgesetzes angeführt werden.

Um es vorwegzunehmen: Ich bin - genauso wie übrigens auch alle Verfassungsrechtler, die ich kenne - davon überzeugt, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Und zwar ist es eine Verfassung im formellen (= Niederlegung der Staatsgrundordnung in gesetzlicher Weise) und materiellen (Rechtsregeln über Grundlagen, Aufbau und Tätigkeit des Staates) Sinne.

Ich werde die Zweifel aber anhand der folgenden Fragen behandeln. Der Übergang zwischen den einzelnen Punkten ist oft aber fließend. Mir ist dabei natürlich auch bewusst, dass es bestimmt auch manche geben wird, die meine Antworten dazu nicht überzeugend finden.

I. Warum heißt es dann Grundgesetz und nicht Verfassung?

Das ist zunächst natürlich erstmal ein sehr formales Argument. Nachdem eine Verfassung aber nicht zwingend den Namen "Verfassung" haben muss, ist es vor allem kein zwingendes Argument. Auch in manchen anderen Ländern trägt die Verfassung einen anderen Namen.

Der Name Grundgesetz hat seinen Ursprung in der damaligen Situation: Deutschland war geteilt und man hoffte auf eine baldige Wiedervereinigung. Um die Trennung nicht zu zementieren, vermied man den Begriff "Verfassung" auch bewusst und erschuf mit dem Grundgesetz zunächst ein Provisorium. Der ursprüngliche Plan war, dass man mit der Wiedervereinigung eine neue, endgültige Verfassung erstellt und darüber abstimmen lässt. Wie wir aber mittlerweile wissen, dauerte es bis zur Wiedervereinigung noch ganze 40 Jahre. In dieser Zeit hat sich das Grundgesetz bewährt und wurde auch zum Vorbild für verschiedene andere Verfassungen.

Zusammengefasst: Anfangs war das Grundgesetz nur als provisorische Verfassung gedacht. Dennoch erfüllte es schon anfangs die Voraussetzungen für eine Verfassung und war damit auch eine. Spätestens mit der Wiedervereinigung ist es zur endgültigen Verfassung geworden.

II. Sagt Art. 146 GG nicht indirekt, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist?

Nein. Art. 146 GG sagt zwar, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", aber das bedeutet nicht, dass das Grundgesetz selbst nicht auch eine Verfassung ist. Es bedeutet übrigens auch nicht, dass eine solche neue Verfassung geschaffen werden soll oder muss. Es ist eine reine Ablöseklausel, die besagt, wie lange das Grundgesetz gilt.

Auch das hat seinen Ursprung zumindest auch darin, dass das Grundgesetz anfangs als Provisorium gedacht war. Im Grunde ist dieser Artikel aber nur eine Wiederholung des sowieso offensichtlichen: Mit einer neuen Verfassung verliert eine alte automatisch ihre Geltung. Dementsprechend überlegte man bei der Wiedervereinigung auch, ob man diesen Artikel streicht, hat das dann aber auf Wunsch der Linken nicht getan.

Man kann jetzt auf die Idee kommen und mit dem Wortlaut argumentieren: "Da steht eine Verfassung und nicht eine andere/neue Verfassung!". Dem kann man aber mit verschiedenen anderen Stellen des Grundgesetzes entgegnen:

  • Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
  • Art. 5 Abs. 3 S. 2 GG: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
  • Art. 21 Abs. 4 GG: "Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht"
  • Art. 26 Abs. 1 GG: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig."
  • usw.

Indirekt sagt somit das Grundgesetz sogar selbst, dass es eine Verfassung ist.

III. Aber muss eine Verfassung nicht vom Volk gewählt werden?

Nein, das ist tatsächlich keine Voraussetzung für eine Verfassung. Wenn das so wäre, hätte Deutschland noch nie eine Verfassung gehabt! Soweit ich das in Erfahrung gebracht habe, gab es weder für die Weimarer Reichsverfassung, noch die Paulskirchenverfassung und auch nicht für die Bismarcksche Reichsverfassung eine Volksabstimmung.

Das Grundgesetz wurde durch die Landesparlamente (mit Ausnahme von Bayern) beschlossen. Damit liegt auch eine (indirekte) Beteiligung des Volkes vor.

Eine direkte Volksabstimmung war damit auch bei der Wiedervereinigung nicht erforderlich. Zwar war dies ja der ursprüngliche Plan, jedoch sah das Grundgesetz selbst in Art. 23 GG a.F. auch eine andere Möglichkeit vor:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Weil sich das Grundgesetz so bewährt hat und eine Abstimmung auch die Schnelligkeit der Wiedervereinigung gefährdet hätte, hat man den Weg über Art. 23 GG a.F. und nicht über Art. 146 GG gewählt. Das war durchaus legitim und meiner Meinung nach auch sinnvoll.

Eine andere Frage wäre, ob eine direkte Volksabstimmung über das Grundgesetz schöner wäre. Das vielleicht schon. Aber trotzdem fände ich es nicht sinnvoll, jetzt über das Grundgesetz direkt abzustimmen:

  • Eine solche Abstimmung würde viele Probleme aufwerfen: Soll man nur mit "Grundgesetz: ja oder nein?" abstimmen lassen? Ich habe keine Zweifel daran, dass mit einer großen Mehrheit für das Grundgesetz gestimmt würde. Das wäre dann eine rein formelle Abstimmung, die aber ziemlich aufwendig wäre und keinen wirklichen Mehrwert hätte. Wenn man dagegen auch über Alternativen abstimmen lassen würde, stellte sich die Frage, wer diese bestimmen darf. Auch dies würde die wenigsten zufriedenstellen. Zudem hat das Grundgesetz so viele einzelnen Regelungen, die die wenigsten Menschen kennen, interessieren oder verstehen. Staatsorganisationsrecht ist nicht einfach und sehr trocken. Wie will man aber sinnvoll über etwas abstimmen, das viele nicht verstehen? Das stelle ich mir ziemlich kompliziert vor.
  • Das Grundgesetz hat sich bewährt. Ich weiß von keiner Verfassung, die ich vorziehen würde. Die Kritik am Grundgesetz als Verfassung ist (soweit ich das bisher mitbekommen habe) ausschließlich formeller Natur. Inhaltlich ist mir, zumindest was das Grundgesetz als Ganzes betrifft, noch keine wirkliche Kritik bekannt. Insofern sehe ich auch kein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer Abstimmung, die über ein "Es war zwar nicht erforderlich, aber es ist schöner, wenn das Volk auch noch einmal gesagt hat, dass es das Grundgesetz gut findet." hinausgeht. Etwas anderes wäre dann, wenn sich herausstellen würde, dass eine sehr große Anzahl an Bürgern inhaltlich mit dem Grundgesetz nicht einverstanden ist. Ich denke aber nicht, dass das in absehbarer Zeit der Fall sein wird.
  • Im Laufe der letzten 70 Jahre hat sich eine Rechtsprechung und Auslegung des Grundgesetzes entwickelt. Wenn wir plötzlich eine andere Verfassung hätten, würde das für die ersten Jahre eine ziemliche Rechtsunsicherheit bedeuten. Und das wäre nicht nur für Juristen problematisch. ^^

Diese Punkte über die Sinnhaftigkeit einer Abstimmung über das Grundgesetz sind nur meine eigene spontane Meinung. Wie gesagt hat das aber mit der Frage, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, nichts zu tun!

IV. Zusammenfassung

Wie ihr es vielleicht bemerkt habt, finde ich das Grundgesetz super. Und ja, es ist eine Verfassung, auch wenn es ursprünglich als Provisorium gedacht war. (Die Einkommensteuer war übrigens auch ursprünglich ein Provisorium in England, um einen Krieg zu finanzieren. Das hat mit meinem Beitrag eigentlich nicht wirklich etwas zu tun. Ich wollte es einfach mal erwähnen.) Die Gegenargumente sind meiner Meinung nach nicht überzeugend. Obwohl unter Juristen fast alles umstritten ist, habe ich daher auch noch von keinem Rechtswissenschaftler gelesen, der ernsthafte Zweifel daran hat, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist.

Wenn ihr weitere Argumente gegen oder für die Verfassungsqualität des Grundgesetzes habt, können wir natürlich gerne diskutieren! :)


Generell gilt: wenn ihr zu diesem oder anderen rechtlichen Themen Fragen habt, stellt sie immer gerne! Und wenn ihr Kritik, Lob oder Anmerkungen habt, freue ich mich auch immer sehr :)

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Ein wunderbarer Artikel. Danke dafür @lammbock. Das ist mir auch einen Resteem wert (Danke für den Tipp @taldor).

Vielen lieben Dank :)

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Guter Beitrag, den ich resteemen möchte.

Der Absatz zu "Der Name Grundgesetz hat seinen Ursprung in der damaligen Situation" läßt mich ein wenig an Neusprech denken. Denn sprachlich ist der Fall, weil allgemeinverständlich(er), klar: Grundgesetz statt Verfassung.

hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Stünde dort nicht etwas von "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt", so hätte sich mir die Frage gestellt, wie, wann und wo sich das besagte Volk sich dieses GG gab.

Generell gilt: wenn ihr zu diesem oder anderen rechtlichen Themen Fragen habt, stellt sie immer gerne!

Schreibe doch bitte mal etwas zur Religionsfreiheit! Steht diese über dem Rechte; darf Religion alles/vieles? Dürfe beispielhaft ein Maya oder Azteke Menschenopfer gem. seines Glaubens in der BRD erbringen?

Beste Grüße.

Edit:

Ist unser Grundgesetz eine Verfassung?

Deine Überschrift ist wegen der Schweiz, Österreich uam. unschön.

man da hat ja jemand das Grundgesetz und sein Vorwort gelesen. WoW naja bald feiern wir Geburtstag, und bald, aber bald(außer es ist Tatsache nur noch Wahlbetrug oder Diktatur) ohne CDU als Regierungspartei.
70 Jahre BRD 23.05.1949

aber bald(außer es ist Tatsache nur noch Wahlbetrug oder Diktatur) ohne CDU als Regierungspartei

Hm... Da bin ich mir nicht so sicher. In den aktuellen Umfragewerten liegen CDU/CSU bei ungefähr 30 %.

dann wer das Wahlbetrug und Meinungsmache.

Meinungsmache natürlich. Es ist schließlich Politik.
Wahlbetrug denke ich aber nicht. Es gibt immer wieder Menschen, die von solchen Umfragen erstaunt sind. Allerdings darf man nicht den Fehler machen, von seiner eigenen Blase auf ganz Deutschland zu schließen.

Guter Beitrag, den ich resteemen möchte.

Vielen Dank dafür! :)

Schreibe doch bitte mal etwas zur Religionsfreiheit! Steht diese über dem Rechte; darf Religion alles/vieles? Dürfe beispielhaft ein Maya oder Azteke Menschenopfer gem. seines Glaubens in der BRD erbringen?

Ja, ich denke, dass das ein interessantes Thema ist! Ich werde das in einer der nächsten Folgen mal behandeln. Momentan hab ich aber auch so einiges zu tun, deshalb kann ich noch keinen Termin versprechen. Nur so viel vorweg: Menschenopfer sind natürlich nicht erlaubt ;-)

Deine Überschrift ist wegen der Schweiz, Österreich uam. unschön.

Da hast du natürlich Recht! Ich schreibe generell nur über das deutsche Recht, da ich nur dieses kenne. Trotzdem werde ich das ändern und versuchen, solche Formulierungen in Zukunft zu vermeiden. Danke für den Hinweis!

Nur so viel vorweg: Menschenopfer sind natürlich nicht erlaubt

Was, ein Maya, und sei es einer der sich auf alte Zeiten rückbesinnt, darf in der BRD den wichtigsten Brauch der Maya-Religion, das Menschenopfer für den Sonnenaufgang, nicht tätigen? :-O Der Arme! ;)

Die Rede von Carlo Schmidt (SPD) vor der parlamentarischen Rat, kann sich jeder auf Youtube anhören. Diese Rede ist unbestritten ein Zeitzeugnis.

Man hätte die ganzen heutigen Diskussionen und Reichsbürgereien verhindern können, hätte man bei der Wiedervereinigung über das Grundgesetz abstimmen lassen. Mit Sicherheit hätten weit über 70% dafür gestimmt.

Vermutlich hätten viele Reichsbürger dann an der Abstimmung an sich etwas auszusetzen gehabt. Aber ein paar Probleme damit hätte das vermutlich schon verhindern können. Ich weiß nur nicht, um wie viele Monate sich die Wiedervereinigung dadurch verzögert hätte und ob es das wirklich wert gewesen wäre.

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Kann gut sein.

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Ich glaube, da hast Du nicht verstanden, was die verunglimpfend bezeichneten Reichsbürger vertreten

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Du hast mir heute einen dieser "Es besteht noch Hoffnung"-Momente beschert. Der kommt in den letzten Jahren beim Lesen im Netz leider immer seltener vor. Von daher gut zu sehen, dass hier jemand mit Interesse für Recht ein wenig schreibt und dann gleich ein solch "heißes" Thema anfasst. Dies deckt sich absolut mit der Einschätzung des Recht-Professor damals an der Uni, der das Thema aber eher zum Spaß behandelete und die Idee des Reichsbürgers noch nicht in aller Munde war.

Am Ende streitet man sich über unnötige Formalismen. Der Charakter ist eindeutig und damit ermüden solche Diskussionen eben auch immer schnell.

Klares resteem! ;) Hätte Dir ein Delegate angeboten, aber Du bist scheinbar schon gut versorgt um ausreichend kommentieren zu können :)

Du hast mir heute einen dieser "Es besteht noch Hoffnung"-Momente beschert. Der kommt in den letzten Jahren beim Lesen im Netz leider immer seltener vor. Von daher gut zu sehen, dass hier jemand mit Interesse für Recht ein wenig schreibt und dann gleich ein solch "heißes" Thema anfasst.

Danke für dieses tolle Kompliment! :)

Dies deckt sich absolut mit der Einschätzung des Recht-Professor damals an der Uni, der das Thema aber eher zum Spaß behandelete und die Idee des Reichsbürgers noch nicht in aller Munde war.

Ja, rechtlich ist das soweit ich das überblicke eigentlich auch unproblematisch und daher unter Juristen unumstritten.

Am Ende streitet man sich über unnötige Formalismen. Der Charakter ist eindeutig und damit ermüden solche Diskussionen eben auch immer schnell.

Genau das!

Klares resteem! ;) Hätte Dir ein Delegate angeboten, aber Du bist scheinbar schon gut versorgt um ausreichend kommentieren zu können :)

Vielen Dank :)
Ja, ich habe hier bereits echt viel Unterstützung erhalten, so dass ich wirklich genug posten und kommentieren kann.

Ich kann schon garnicht mehr mitzählen, wie oft ich die Diskussion hatte, ob wir eine Verfassung haben.

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Ja hätte man abstimmen lassen, hätten wir nicht diese REICHSBÜRGER? Warum werden die nicht alle eingesperrt wenn die doch gegen die Verfassung verstoßen? Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Alles komisch

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Warum werden die nicht alle eingesperrt wenn die doch gegen die Verfassung verstoßen?

Um genau zu sein, verstoßen Reichsbürger nicht direkt gegen die Verfassung, sondern erkennen sie nur nicht an. Das Grundgesetz bindet nämlich erst einmal nur die staatliche Gewalt, nicht den Bürger selbst. Eingesperrt werden Reichsbürger wie alle anderen auch dann, wenn sie etwas strafbares getan haben. Häufig sind das Urkundenfälschung, Erpressung und Beleidigung. Ich selbst war vor kurzem bei einer Verhandlung mit einem sogenannten Reichsbürger. Das war interessant, aber auch etwas traurig.

Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun ^^

Stimmt, da geb ich dir Recht

Diese Worte hört/liest man als Jurist immer gerne ;-)

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Nur weil ich dir recht gebe ,heißt es nicht das du recht hast.😇

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Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.

Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun

Diese Antwort würde ich mir als Jurist nochmal genauer überlegen. Wenn man das Grundgesetz kennt - und das setze ich bei einem Juristen, auch angehenden Juristen, voraus - sollte man bei einer einseitigen Wegnahme, auch wenn es nur 5€ sind, genauer überlegen, ob das mit dem Grundgesetz in Verbindung gebracht wird und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten.

Ich habe meine Worte bewusst so gewählt.
Primär kommt es auf die jeweilige Norm an, die diese Gebühr regelt. Vermutlich irgend eine Verwaltungsnorm. Wenn es danach rechtmäßig ist, ist auch die Gebühr rechtmäßig.

Im Rahmen dessen prüft man aber natürlich, ob die Eingriffsnorm und der konkrete Verwaltungsakt verfassungskonform ist. Aber das muss man ja bei jedem Gesetz! Indirekt hat es daher natürlich etwas mit dem Grundgesetz zu tun. Klar. Deswegen aber zu sagen, dass das mit dem Grundgesetz an sich viel zu tun hat, halte ich für falsch.

Ich bleibe also bei meiner Antwort :)

Eine Eingriffsnorm setzt eine Legitimationsnorm voraus. Wir leben in einer Welt der einseitigen juristischen Ordnungen. Deren inneres Prinzip ist die Ableitung von Rechtsfolgen aus einer gesetzlichen Ermächtigung zum staatlichen Handeln, welche in strenger Verbindung stehen. So setzt die Legitimität einer Rechtsfolge immer die Legitimität des dazu ermächtigenden Gesetzes und dieses die Legitimität des Gesetzgebungsorgans voraus, denn nach dem Grundgesetz herrscht "Gesetz und Recht". Sie sind also untrennbar miteinander verbunden. Eine Eingriffsnorm ist ohne Grundgesetz nicht denkbar und kann nicht getrennt betrachtet werden.

Eine Eingriffsnorm setzt eine Legitimationsnorm voraus. Wir leben in einer Welt der einseitigen juristischen Ordnungen. Deren inneres Prinzip ist die Ableitung von Rechtsfolgen aus einer gesetzlichen Ermächtigung zum staatlichen Handeln, welche in strenger Verbindung stehen. So setzt die Legitimität einer Rechtsfolge immer die Legitimität des dazu ermächtigenden Gesetzes und dieses die Legitimität des Gesetzgebungsorgans voraus, denn nach dem Grundgesetz herrscht "Gesetz und Recht".

Das streite ich ja alles nicht ab. Natürlich gibt es eine notwendige Verbindung zwischen Eingriffsnorm und Grundgesetz.

Aber das gilt eben für alle (Eingriffs-)gesetze. Im Vergleich zu den anderen Gesetzen hat eine solche Eingriffsnorm nicht mehr mit dem Grundgesetz zu tun als diese. Im Gegenteil gibt es andere Normen, die noch stärker mit dem Grundgesetz verknüpft sind. In dem Fall der 5 € Gebühr sehe ich spontan kein besonderes Grundrecht eröffnet (nur die allgemeine Handlungsfreiheit), so dass auch hier keine besonders starke Verbindung besteht. (Wie z.B. bei der sehr enge Verbindung zwischen der Beleidigung und der Meinungsfreiheit durch die Wechselwirkungslehre.)

Daher finde ich es nach wie vor richtig zu sagen, dass es relativ (also gemessen an dem, an dem, was üblicherweise zu erwarten ist) wenig mit dem Grundgesetz zu tun hat.

In dem Fall der 5 € Gebühr sehe ich spontan kein besonderes Grundrecht eröffnet (nur die allgemeine Handlungsfreiheit), so dass auch hier keine besonders starke Verbindung besteht.

Ich weiß jetzt nicht was es genau mit den 5€ auf sich hat, ich nehme sie nur als Beispiel auf, weil sie als Zwangszahlung vorgestellt wurde. Aber was eine einseitig gesetzte Norm zur Bezahlung von 5€ für „Nichts", mit Handlungsfreiheit zutun hat, ist für mich nicht schlüssig. Handlungsfreiheit setzt auch die Möglichkeit voraus, nein sagen zu können. Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen. Es gibt auch kein stillschweigendes Geschäft, dass nicht durch konkludentes Handeln beendet oder eröffnet werden könnte.

Diese von Dir geäußerte Argumentation erschließt sich mir jetzt nicht.

Wegen den 5€ ,
Ich bezog mich auch diesen Post von mir, bzw. Auf den Link in diesem Post.

https://partiko.app/der-prophet/ich-musste-so-lachen-als-ich-die-im-radio-hrte-lfrufmv0?referrer=der-prophet

Und dafür hat die Politik Jahre gebraucht dieses gesetz zu beschließen.

Ps. Wegen meine Selbständigkeit seit dem 01.03 hat sich meine regionale Müllentsorgung gemeldet. Ich durfte jetzt einen Antrag ausfüllen. Ob ich für mein Gewerbe eine zusätzliche Mülltonne haben muss/will. Um den Antrag bearbeiten zu lassen darf/muss ich auch gleich 20€ bezahlen. Obwohl ich von denen gar nichts will!

Ich weiß jetzt nicht was es genau mit den 5€ auf sich hat, ich nehme sie nur als Beispiel auf, weil sie als Zwangszahlung vorgestellt wurde.

Das war doch das Beispiel von @der-prophet über das wir reden. Von dem ich gesagt habe, dass das relativ wenig mit dem Grundgesetz an sich hat. :D

Aber was eine einseitig gesetzte Norm zur Bezahlung von 5€ für „Nichts", mit Handlungsfreiheit zutun hat, ist für mich nicht schlüssig. Handlungsfreiheit setzt auch die Möglichkeit voraus, nein sagen zu können. Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen.

Es geht eben darum. dass es einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellt. Das ist die materielle Verknüpfung mit dem Grundgesetz.

Wenn wie hier kein anderes Grundrecht eröffnet ist (z.B. die Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit) greift man auf die allgemeine Handlungsfreiheit zurück. Diese besagt mehr oder weniger, dass man tun und lassen kann, was man will. Art. 2 I GG ist damit sozusagen ein Auffanggrundrecht. Man kann also sagen, dass hier die Verbindung zwischen der Eingriffsnorm und dem Grundgesetz relativ gesehen etwas schwächer ist, weil es auch der Schutz tendenziell ist.

In einem zweiten Schritt prüft man, ob durch das Gesetz oder den Bescheid in diese allgemeine Handlungsfreiheit eingegriffen wird. Das wird hier wohl zu bejahen sein.

Und schließlich prüft man, ob der Eingriff verhältnismäßig ist. Das ist meist der Kern der Prüfung. Dazu müsste man sich die Vorschrift genau ansehen.

Selbst wenn eine Gegenleistung angeboten wird, besteht bei Handlungsfreiheit auch die Möglichkeit das Angebot abzulehnen. Es gibt auch kein stillschweigendes Geschäft, dass nicht durch konkludentes Handeln beendet oder eröffnet werden könnte.

Im konkreten Fall könnte man evtl tatsächlich argumentieren, dass diejenigen, die ihren Personalausweis hinterlegen, konkludent den Gebühren zustimmen. Es gibt so etwas wie einen Verwahrungsvertrag. Die Betroffenen könnten das "Angebot" dadurch ablehnen, dass sie den Ausweis eben nicht hinterlegen. Zumindest im Zivilrecht ist dazu manches umstritten, wenn man einen kostenpflichtigen "Service" wahrnimmt, obwohl man nicht bereit ist, etwas zu zahlen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Ganze wie ein Verwahrungsvertrag konzipiert ist, so dass es darauf vermutlich gar nicht ankommt.

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