Oh deinen Post habe ich gestern in der Unübersichtlichkeit wohl komplett übersehen.
So anrüchig ist es dann wohl tatsächlich nicht, wenn derjenige dem das Bildrecht gehört etwas dagegen haben sollte, kann er aber meiner Meinung nach ohne Probleme sich darauf beziehen, dass es sich um seine Bilder handelt und ihm die Vergütung zusteht.
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