Der BGH hat ja Teile des Gesetzes schon früher für ungesetzlich erklärt.
Das Finanzministerium hat einfach eine Nichtanwendungsanweisung an die Finanzämter gegeben.
Also gesagt, „Scheiß auf das BGH Urteil.“
Nach 2-3 Jahren hat sich dann das Finanzministerium dem Urteil gebeugt.
Jeder, der nicht Einspruch gegen seine Steuererklärung eingelegt hat war der gearschte.
Geil ist folgende Antwort eines CDU Abgeordneten auf abgeordetenwatch:
Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen Substanzbesteuerungen aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht, mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen BFH-Rechtsprechung.
Mit der Regelung sind wir zwar auch nicht zufrieden; sie ist dank der Hartnäckigkeit der Unionsfraktion aber besser als die bisherige Verwaltungsauffassung und auch besser als das Vorhaben des Bundesfinanzministers, die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten vollständig auszuhebeln.
Quelle
Da siehst Du was alles geht.
Nichtanwendungsgesetz heißt das Zauberwort.