Respekt vor deiner Courage, dem Chef mal anständig die Meinung zu geigen! Soziale Kompetenz und Charakterstärke können es jedenfalls nicht gewesen sein, die diesen Typ in den Direktorensessel gehievt haben.
Ich nehme an, du stehst in einem Beamten-Dienstverhältnis. Eine Entlassung laut Beamtendienstrechtsgesetz (BDG) ist meines Wissens nur aufgrund einer Verletzung der Amtspflicht oder einer strafrechtlichlichen Verurteilung möglich. Auf der anderen Seite ist im BDG auch ein Mobbingverbot für Vorgesetzte festgeschrieben.
So wie du es schilderst, scheint die Situation verfahren. Eine gütliche Einigung mit Verbleib an dieser Schule, ein Schulstandortwechsel oder ganz raus aus dem Staatsdienertum? Ich wünsche dir jedenfalls, dass sich in dieser nervenaufreibenden Angelegenheit sehr rasch eine Entscheidung in deinem Sinne abzeichnet.