Da habe ich keine Einwände, nur die Ergänzung und Klarstellung, dass die im GG hauptsächlich in den Art. 8, 9, 12 und 16 niedergelegten Bürgerrechte (als zweiter Teil der Grundrechte neben den Menschenrechten) gekennzeichnet sind durch die Formulierungen "Alle Deutschen" bzw. "Kein Deutscher". Und ein Wikipedia-Zitat:
Das Bürgerrecht ist vom Bürgerlichen Recht zu unterscheiden: Bürgerliches Recht ist eine andere Bezeichnung für Privatrecht (oder Zivilrecht) [Anm.: niedergelegt im BGB], während Bürgerrechte dem öffentlichen Recht zugeordnet werden.
Des Weiteren sind Bürgerrechte von den Menschenrechten zu unterscheiden, die allen Menschen überall zustehen (sollten), egal welchem Staat sie angehören oder in welchem sie sich gerade aufhalten. Anknüpfungspunkt der Bürgerrechte ist die Staatsbürgerschaft und das Bekenntnis zu einem Gemeinwesen, um an dessen Gestaltung teilzunehmen (beispielsweise Wahlen auf Kommunal- oder Staatsebene, oder Meinungsfreiheit). Anknüpfungspunkt der Menschenrechte ist das Mensch-Sein selbst – kraft Mensch-Seins kommen jedem Mensch Rechte zu, die nicht von einer Staatsbürgerschaft abhängen (beispielsweise Recht auf Leben, oder das Recht auf Freiheit).
Ich hatte bei dieser Unterscheidung vor allem die Sozialleistungen für Nichtbürger im Sinn, aber ich habe festgestellt, dass diese im Wesentlichen im Rahmen der Menschenrechte gewährt werden (zumindest teilweise natürlich voll zu recht).
Die idR zumindest zeitweise vollumfängliche Alimentierung von Millionen wild eingereisten Migranten (mutmaßlich eine große Mehrheit davon sog. "Sozial-" bzw. "Asyltouristen") sowie der Minderheit an Flüchtlingen und schließlich den sehr wenigen Asylberechtigten (wurde diese Unterscheidung bei derartigen Demos jemals getroffen??) ist natürlich ein Milliarden-Segen für den sozial-asyl-industriellen Komplex, der offensichtlich die Haupttriebfeder der ungehemmten, dauerhaften Massenzuwanderung ist.