Anstelle verlangt der Staat von REICHSBÜRGER 5€ am Tag Gebühr, wenn die ihren Personalausweis abgeben.
Das hat mit dem Grundgesetz an sich aber relativ wenig zu tun
Diese Antwort würde ich mir als Jurist nochmal genauer überlegen. Wenn man das Grundgesetz kennt - und das setze ich bei einem Juristen, auch angehenden Juristen, voraus - sollte man bei einer einseitigen Wegnahme, auch wenn es nur 5€ sind, genauer überlegen, ob das mit dem Grundgesetz in Verbindung gebracht wird und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssten.